Gesetzliche Krankenkasse
Als kassenärztlich zugelassene psychologische Psychotherapeutin kann ich bei Vorliegen einer Indikation mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Sie benötigen keine Überweisung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Nach den probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Kurzzeittherapie (2×12 Stunden) gestellt, der von Ihrer Krankenkasse bewilligt wird. Eine Verlängerung der Therapie zur Langzeittherapie (weitere 36 bzw. 56 Stunden) muss über eine Begutachtung im Auftrag der Krankenkasse bewilligt werden.
Private Krankenkasse
Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Um zu erfahren, in welchem Umfang Kosten erstattet werden, setzten Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung in Verbindung und klären die Konditionen Ihres Vertrages. Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen zur Kostenübernahme und Beantragung.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie bei Bedarf als Download bei der Bundespsychotherapeutenkammer. Die Kosten variieren je nach Komplexität, Zeitaufwand und Schwierigkeit, aber sind in der Regel 131,16 Euro pro Sitzung (3-facher Steigerungssatz).
Paartherapie
Paartherapie wird nicht von den Krankenversicherungen übernommen, da es sich nicht um die Behandlung einer psychischen Erkrankung handelt. In der Regel finden 90-minütige Sitzungen statt, wofür ich ein Honorar von 160 Euro nehme.