Kosten

Gesetzliche Krankenkasse

Als kassen­ärztlich zugelassene psycho­logische Psycho­therapeutin kann ich bei Vorliegen einer Indikation mit Ihrer Kranken­kasse abrechnen. Sie benötigen keine Über­weisung durch Ihre Haus­ärztin oder Ihren Hausarzt. Nach den probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Kurz­zeit­therapie (2×12 Stunden) gestellt, der von Ihrer Kranken­kasse bewilligt wird. Eine Verlängerung der Therapie zur Langzeit­therapie (weitere 36 bzw. 56 Stunden) muss über eine Begutachtung im Auftrag der Kranken­kasse bewilligt werden.

Private Krankenkasse

Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation von privaten Kranken­versicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Um zu erfahren, in welchem Umfang Kosten erstattet werden, setzten Sie sich bitte vor Therapie­beginn mit Ihrer Versicherung in Verbindung und klären die Konditionen Ihres Vertrages. Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen zur Kosten­übernahme und Beantragung.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebühren­ordnung der Psycho­therapeuten (GOP). Diese finden Sie bei Bedarf als Download bei der Bundes­psycho­therapeuten­kammer. Die Kosten variieren je nach Komplexität, Zeitaufwand und Schwierig­keit, aber sind in der Regel 131,16 Euro pro Sitzung (3-facher Steigerungssatz).

Paartherapie

Paartherapie wird nicht von den Kranken­versicherungen übernommen, da es sich nicht um die Behandlung einer psychischen Erkrankung handelt. In der Regel finden 90-minütige Sitzungen statt, wofür ich ein Honorar von 160 Euro nehme.